24. Juli, 2005

beiwohnen?!

Category: [sprachlese] — stephankaelin @ 6:21 pm

Schon mal jemandem beigewohnt? Ich denke schon, dass jede(r) von uns das bereits ein paar Mal gemacht hat. Nur wissen die wenigsten, was das wirklich bedeutet. Das ZGB (Zivilgesetzbuch) weiss es aber ganz genau. In Artikel 260b. Absatz zwei (Es geht um die Anfechtung der Vaterschaft): "Mutter und Kind haben diesen Beweis (dass der Vater nicht der Vater ist) jedoch nur zu erbringen, wenn der Anerkennende glaubhaft macht, dass er der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt habe."

Beiwohnen bedeute also Sex haben. Die Seite Wissen.de, insbesondere diese Seite meint dann dazu auch:

  bei|woh|nen intr. 1 1. einem Vorgang b.: bei einem Vorgang dabei sein; 2. veraltet: jmdm. b.: mit jmdm. Geschlechtsverkehr haben.

 Das eröffnet doch ungeahnte Möglichkeiten, wenn es darum geht, jemanden nach Hause mit zu nehmen. "Möchtest du mir heute Abend beiwohnen?", oder "Dürfte ich Ihnen heute Abend beiwohnen?" werden zu den ultimativen Anmachsprüchen. Wundert Euch aber nicht, wenn die Antwort darauf lautet: "Nein tut mir leid, wir haben weder ein Zimmer frei, noch eine Gästecouch". Es wird eine Weile dauern, bis sich dieses Wort wieder im kollektiven Sprachgebrauch etabliert hat.

 

2 Comments

  1. tja, es heisst ja auch beischlaf. aktiv sein ist out. hauptsache dabei sein. solangs kein beistand ist sollts gehen.

    Kommentar by Administrator — 24. Juli, 2005 @ 7:33 pm

  2. ach und sorry, das mit dem administrator war wohl etwas hoch gegriffen. obwohls meinem kommentar doch grad sehr viel mehr gewicht verleiht…

    Kommentar by neez — 24. Juli, 2005 @ 7:34 pm

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.